XPlanung beim Bund: Was das Ministerium nicht weiß
Wer wie wir Bebauungspläne maschinenlesbar verfügbar machen will, stößt früh auf eine simple Frage: Wie weit ist die Umstellung auf XPlanung eigentlich? Wie viele der rund 180.000 rechtskräftigen Bebauungspläne liegen im Standard vor, welche Länder sind vorn, wann ist flächendeckend damit zu rechnen?
Wir haben diese Frage im August 2026 dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gestellt — als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Am 11. September 2026 kam der Bescheid.
Die Antwort
Der Antrag wurde teilweise stattgegeben, im Übrigen abgelehnt. Der entscheidende Satz lautet:
Dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liegen zu den unter den Nummern 1 bis 4 begehrten Informationen keine amtlichen Informationen vor.
Die Nummern 1 bis 4 waren: bundesweites Monitoring des Ist-Zustands, Ländervergleich und Digitalisierungsgrad, Maßnahmen zur Harmonisierung, zeitlicher Zielpfad.
Das Ministerium verweist dabei auf die Systematik des IFG: Der Anspruch besteht nur für Informationen, die bei der Behörde vorhanden sind. Eine Pflicht, Informationen zu beschaffen oder erst zu erzeugen, gibt es nicht.
Beantwortet wurde allein die fünfte Frage, nach der Rolle von XPlanung im Bundesprogramm „Modellprojekte Smart Cities":
In durch Mittel aus den Modellprojekten Smart Cities geförderten Maßnahmen sollen offene bzw. standardisierte Schnittstellen genutzt werden. Dazu gehören auch die X-Planungsstandards. Aus der Förderung erwächst jedoch keine Verpflichtung außerhalb der Förderung bestimmte Standards zu verwenden.
Was das bedeutet — und was nicht
Wichtig ist die genaue Lesart: Die Auskunft besagt, dass dem Ministerium keine solchen Informationen vorliegen. Sie besagt nicht, dass es die Daten nirgends gibt. Die Bauleitplanung ist Sache der Kommunen, die Aufsicht Sache der Länder; einzelne Länder führen durchaus eigene Statistiken, und über die DiPlanung-Plattform entsteht Infrastruktur, die solche Zahlen künftig liefern könnte.
Was fehlt, ist die Zusammenführung. Es gibt auf Bundesebene kein Register, keine Quote, keinen Zielpfad — jedenfalls keinen, der als amtliche Information greifbar wäre. Wer wissen will, wie digital die deutsche Bauleitplanung ist, kann es beim Bund nicht erfragen.
Genau deshalb führt für uns kein Weg an der eigenen Erhebung vorbei: Wir tragen die Daten Land für Land und Kommune für Kommune zusammen. Wie das aussieht, steht in unserem Artikel zu den Bebauungsplan-Datenquellen. Das ist mühsam, aber wir fangen damit an!
Der Bescheid im Original
Bescheid des BMWSB vom 11.09.2026
3 Seiten · 0,5 MB · Stand 11.09.2026 · BMWSB