Flurstücksdaten in Bayern: Die Antwort der Staatsregierung

In 15 von 16 Bundesländern sind die Flurstücksdaten aus dem Liegenschaftskataster Open Data: Grenzen, Kennzeichen und amtliche Fläche jedes Flurstücks, kostenfrei und maschinenlesbar. Bayern ist die Ausnahme. Für uns heißt das: In Bayern gibt es bei Minonexus keine anklickbaren Flurstücke (mehr dazu unter Sonderfall Bayern).

Die Landtagsabgeordneten Ludwig Hartmann und Benjamin Adjei (Bündnis 90/Die Grünen) haben dazu am 21. April 2026 eine Schriftliche Anfrage gestellt: „OpenData und die kostenfreie Bereitstellung von Georaumdaten". Am 29. Mai 2026 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat geantwortet. Wir danken beiden für ihre Unterstützung.

Die Antwort

Die Staatsregierung hält an den Gebühren fest. Eine kostenfreie Bereitstellung der Flurstücksinformationen aus ALKIS ist „nicht geplant" (Frage 4.3). Zur Begründung führt sie zwei Punkte an.

Rechtlich falle das Liegenschaftskataster nicht unter die EU-Richtlinie über offene Daten und das Datennutzungsgesetz (Frage 4.2):

Allerdings fallen die Daten des Liegenschaftskatasters nach den Regelungen zum Anwendungsbereich des Datennutzungsgesetzes (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 DNG) in Verbindung mit den Zugangsbeschränkungen nach dem Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetz (Art. 11 VermKatG) nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2019/1024 bzw. des Datennutzungsgesetzes.

Finanziell seien die Gebühren nötig, um die Kosten zu decken (Frage 4.1):

Daneben sind für die Bereitstellung der qualitativ hochwertigen und aktuellen Daten des Liegenschaftskatasters erhebliche Investitionen erforderlich, die aus den Gebühreneinnahmen für die Nutzung der Daten zu refinanzieren sind.

Dazu nennt die Antwort Zahlen, allerdings nur auf der Einnahmenseite. Mit Daten und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster hat die Vermessungsverwaltung 2024 rund 20,6 Mio. € und 2025 rund 18,5 Mio. € eingenommen. Ohne Verkäufe an staatliche und kommunale Stellen in Bayern waren es 14,8 bzw. 12,7 Mio. € (Frage 2.3).

Wo die Begründung nicht aufgeht

Refinanzierung ohne bekannte Kosten. Nach den Kosten gefragt, antwortet die Staatsregierung an drei Stellen gleich: Sie ließen sich „nicht isoliert beziffern" bzw. „nicht stichhaltig separat beziffern" (Fragen 1.2, 3.1 und 3.2). Die Einnahmen weist sie dagegen auf 100.000 € genau aus. Wer eine Gebühr als „angemessenen Refinanzierungsbeitrag" rechtfertigt, muss aber wissen, was refinanziert wird. Ob die Gebühr angemessen ist, lässt sich ohne die Kosten nicht sagen.

Zugangsbeschränkt, aber für jeden käuflich. Die rechtliche Begründung stützt sich auf eine Zugangsbeschränkung. Dieselbe Antwort beschreibt einen Verkauf an jedermann: Einzelbestellungen „durch diverse Nutzergruppen", automatisiert über das Portal GeodatenOnline, mehrjährige Verträge, Echtzeit-Geowebdienste und ein Umsatz in zweistelliger Millionenhöhe (Fragen 2.2 und 2.3). Wenn jeder Daten kaufen kann, ist der Zugang nicht beschränkt. Die Daten kosten nur Geld. Die Antwort setzt beides gleich, und nur mit dieser Gleichsetzung ist die EU-Richtlinie angeblich nicht anwendbar.

Andere Katasterdaten sind längst frei. 3D-Gebäudemodelle (LoD2), Hausumringe und die ALKIS-Daten zur tatsächlichen Nutzung sind seit dem 1. Januar 2023 Open Data, und zwar ausdrücklich als „Daten des Liegenschaftskatasters" (Frage 3.2). Dass Flurstücksdaten ebenfalls Katasterdaten sind, soll aber die Gebühr rechtfertigen (Fragen 4.1 und 4.2). Warum dieselbe Eigenschaft bei den einen Daten eine Freigabe zulässt und bei den anderen ausschließt, erklärt die Antwort nicht.

Der bayerische Sonderweg bleibt unbegründet. Die Anfrage fragt ausdrücklich, warum Bayern „im Gegensatz zu den restlichen Bundesländern" Gebühren erhebt. Darauf geht die Antwort nicht ein. Alle 16 Länder führen ein Liegenschaftskataster und haben ähnliche Kosten für Erhebung, Pflege und Bereitstellung. 15 davon bezahlen das aus dem Haushalt und geben die Flurstücksdaten kostenfrei ab. Wenn die Kosten Gebühren zwingend verlangen würden, müssten alle Länder Gebühren erheben. Die Gebühren in Bayern sind also nicht sachlich notwendig, sondern eine politische Entscheidung.

Der Stand für uns

Solange sich daran nichts ändert, bleiben Flurstücke in Bayern bei Minonexus ein Rasterbild ohne anklickbare Grenzen und ohne Sachdaten. In MinoSite zeichnet man den Bereich deshalb selbst. Die Vektordaten zu kaufen, ist für uns wirtschaftlich nicht darstellbar: Für ganz Bayern wären es rund 970.000 €, dazu rund 175.000 € pro Jahr für die Aktualisierungen.

Die Antwort im Original

Antwort des StMFH vom 29.05.2026 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hartmann und Adjei

9 Seiten · 0,2 MB · Stand 29.05.2026 · Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat