XPlanung in Bayern: Was das Bauministerium nicht zählt
In Bayern ist der Standard XPlanung seit dem 8. Februar 2023 für alle Kommunen verpflichtend. Ab dem 31. Oktober 2026 kommt die Plattform DiPlanung als verbindliches Landesportal für die digitale Bauleitplanung hinzu. Wir wollten wissen, wie weit die Umstellung ist: Wie viele Bebauungspläne liegen in Bayern schon im XPlanung-Standard vor, wie viele davon vollvektoriell, und wie steht Bayern im Vergleich der Länder da?
Diese Fragen haben wir am 18. August 2026 über FragDenStaat an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) gestellt. Am 27. August 2026 kam die Antwort.
Die gleiche Frage hatten wir dem Bund gestellt. Dort lagen dazu keine amtlichen Informationen vor: XPlanung beim Bund.
Die Antwort
Zum Bestand antwortet das Ministerium mit Verweis auf die kommunale Planungshoheit:
Die bayerische Staatsregierung erhebt nicht, wie viele Bebauungspläne bereits im XPlanung-Standard vorliegen, wir können daher diesbezüglich keine belastbaren Zahlen liefern.
Damit entfallen auch die Abdeckungsquote, ein Zielpfad und der Ländervergleich:
Aufgrund der fehlenden Datenlage sind konkrete quantitative Kennzahlen oder Prognosen, insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern, nicht möglich.
Ausführlich beschreibt die Antwort dagegen die Infrastruktur:
- DiPlanung: Rund 80 % der bayerischen Gemeinden und Landratsämter sind registriert. Die Einführung wurde mit Veranstaltungen in allen sieben Regierungsbezirken, Schulungen und Sprechstunden begleitet.
- Bestandspläne: Das Ministerium arbeitet mit der GDI-Bayern daran, Bestandsdaten in den Minimalstandard XPlanung zu überführen und in DiPlanung zu migrieren.
- Förderung: Vollvektorielle Pläne unterstützt das Landesförderprogramm XPlanBonus Bayern.
Und zur Frage, wie viel Inhalt ein XPlanung-Plan tragen muss:
Über die Verwendung des teilvektoriellen Mindeststandards, gibt es jedoch keiner weiteren Vorgaben zur Erfassungstiefe. Damit bleibt die Nutzung von vollvektorielle XPlanGML-Planwerken freiwillig.
Was das bedeutet
Gezählt wird auch in Bayern nicht. Wie beim Bund liegt die Zahl nicht vor, nach der wir gefragt haben. Die Begründung ist nachvollziehbar: Bebauungspläne stellen die Gemeinden auf, nicht das Land. Für einen Standard, der seit 2023 verpflichtend ist, wäre eine Zahl zum Umsetzungsstand trotzdem hilfreich. Mit DiPlanung als zentralem Portal ließe sie sich künftig auch erheben.
Pflicht ist nur der Rahmen. Der teilvektorielle Mindeststandard enthält den Geltungsbereich und die Metadaten des Plans. Die Festsetzungen selbst – Art und Maß der Nutzung, Grundflächenzahl, Geschosse, Bauweise – bleiben ein Bild oder ein PDF. Sie als Daten zu erfassen, ist freiwillig.
Für Planende heißt das: Auch ein Plan „in XPlanung“ beantwortet die Frage Was darf ich hier bauen? meist nicht von selbst. Das deckt sich mit dem, was wir bundesweit sehen: Von den Plänen, die wir aus XPlanung-Diensten beziehen, enthielten zum Stichtag 4. November 2026 weniger als zehn Prozent die Festsetzungen als Daten. Den aktuellen Stand je Land zeigt unsere Performance-Seite, tagesaktuell.
Was wir tun
Die Geltungsbereiche, die wir zusammentragen, stellen wir in einem öffentlichen Repository bereit. Wo Festsetzungen als Daten vorliegen, zeigt MinoCheck sie je Grundstück an. Wo nicht, können Nutzer die wichtigsten Werte selbst eintragen, mit dem Plan daneben und auf Wunsch mit einem Vorschlag der KI. Nach unserer Prüfung stehen die Werte allen zur Verfügung. Wie das funktioniert, zeigt der Film in Bebauungspläne bei Minonexus; die Schritte stehen in der Anleitung Festsetzungen eintragen.
Die Antwort im Original
Die Anfrage und die Antwort, wie sie auf FragDenStaat stehen. Geschwärzt sind nur die Postanschrift, die Antwortadresse und der Upload-Link der Anfrage.
Anfrage und Antwort des StMB vom 27.08.2026 zu XPlanung in Bayern
9 Seiten · 0,1 MB · Stand 27.08.2026 · Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / FragDenStaat #378561